BI-Lärmschutz Zierenberg & Habichtswald informiert
Wie in der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil am 25.09.2019 angekündigt wurde, erhalten nun alle Burghasunger Bürger, die Anspruch auf passiven Lärmschutz haben, ein entsprechendes Antragsformular. Angeboten werden ausschließlich Lärmschutzfenster als passive Lärmschutzmaßnahme. Hier wichtige Aspekte, die Ihnen bei der Entscheidung für oder gegen passiven Lärmschutz helfen können:
Lärmschutzfenster …
- sind nur in geschlossenem Zustand lärmmindernd. Bei gekipptem Fenster sind sie unwirksam.
- haben keinerlei Einfluss auf den Außenbereich (Garten, Balkon, Terrasse, Straße). Der Lärm bleibt! Somit haben sie
- einen zu geringen Einfluss auf Lebensqualität und Gesundheit
- werden nur für bestimmte Räume und Geschosse bezuschusst, d. h.
– für Wohn- und Schlafräume, aber nicht für Arbeitszimmer, Kochküche, Flur, Bad.
– eine einheitliche Fensterfront bedeutet Zusatzkosten für Sie
– die Höhe des Zuschusses hängt jeweils von den speziellen Gegebenheiten des Gebäudes ab - wirken sich negativ auf das Raumklima aus und fördern Schimmelbildung
- erhöhen nicht den Wert des Hauses. Immobilien in Burghasungen sind durch den Lärm der A44 von erheblichen Wertminderungen betroffen.
Der jetzt angebotene passive Lärmschutz (Fenster u. a.) lässt Lärm nicht ins Haus. Aktiver Lärmschutz verhindert Lärm (Tempolimit, Fahrbahnbelag). Angesichts der enorm gestiegenen Anzahl von KFZ (besonders Schwerlastverkehr) auf der A44 muss unserer Ansicht nach aktiver Lärmschutz her. Die Berechnungen von Hessen Mobil, die dies widerlegen sollen, beruhen auf einer veralteten Verkehrszählung aus dem Jahr 2015. Die nächste Verkehrszählung findet 2020 statt und wird unsere Überzeugung bestätigen.
Passive Lärmschutzmaßnahmen sind für den Staat deutlich kostengünstiger, für uns Bürger jedoch ineffektiver. Im Klartext: Wir sollen mit minimal möglichen Maßnahmen abgespeist werden, obwohl uns aufgrund längst überschrittener Messwerte aktiver Lärmschutz zusteht! Von aktivem Lärmschutz profitieren alle Betroffenen! Passiver Lärmschutz greift nur bei geschlossenem Fenster!
Unsere Forderungen und Ziele für aktiven Lärmschutz:
1. Einhausung des uns betreffenden Autobahnabschnitts der A44.
2. Aktuelle Verbesserungen durch
– lärmmindernden Asphalt (Flüsterasphalt) auf dem Streckenabschnitt der Gemarkung Zierenberg.
– Erweiterung der Strecke für die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung um das Dreifache sowie durchgehende Überwachung der Geschwindigkeit! Die gegenwärtig festgelegte 500-m-Strecke hat keinerlei Auswirkung auf Lärmminderung, da sie von den BAB-Benutzern kaum wahrgenommen wird.
3. Abschaffung der Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neubaustrecken! Keine Zweiklassengesellschaft bei Lärmschutzmaßnahmen!
Wir geben zu bedenken: Der Bundesverkehrswegeplan, der einen sechsspurigen Ausbau ab 2030 und somit das Anrecht auf aktive Lärmvorsorge vorsieht, ist – nach Angaben von Hessen Mobil – eine reine Absichtserklärung! Bezieht man die aktuelle bundespolitische Diskussion zum Klimawandel mit ein, scheinen Zweifel an der Realisierung angebracht! Deshalb: Nicht passiver, sondern aktiver Lärmschutz! Jetzt!
Je mehr Burghasunger passiven Lärmschutz in Anspruch nehmen, um so geringer sind die Chancen auf effektiven aktiven Lärmschutz für alle Bürger!