Lärm wird auch in Ehlen gemessen
Verkehr auf der Autobahn 44 belastet die Anwohner
Ein Bericht der HNA vom 18.05.2022
Verkehr auf der Autobahn 44 belastet die Anwohner
Ein Bericht der HNA vom 18.05.2022
Weniger Verkehr auf A44 durch Corona-Beschränkungen.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft haben offenbar auch positive Aspekte, zumindest für die lärmgeplagten Anwohner der Autobahn 44: „Seit den Beschränkungen mit reduziertem Verkehr können wir uns im Garten gefühlt zum ersten Mal seit den Sonntagsfahrverboten vom Winter 1973 wieder in normaler Lautstärke unterhalten“, sagt eine der Sprecherinnen der Lärmschutzinititiative (BI) aus Zierenberg und Habichtswald, Doris Müller.
Eigentlich wollte die Initiative am heutigen Tag des Lärms erneut öffentlichkeitswirksam auf die Notwendigkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen hinweisen. Doch seit die Anwohner bei deutlich weniger Verkehr auf der Terrasse entspannen, kämen auch Zweifel an der Richtigkeit des von Hessen Mobil vorgelegten Zahlenmaterials zur Verkehrszählung auf, sagt Müller. „Bei unseren selbst angestellten Zählungen vom 16. bis 22. April ergab sich ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen von mehr als 1400 Fahrzeugen pro Stunde. Bei den gezählten Pkw machten Kleintransporter einen Anteil von rund 30 Prozent aus. In den Morgenstunden waren es 50 Prozent.“ Wenn dies schon zu Lockdown-Zeiten soviel sei, müsse es zu normalen Zeiten erheblich mehr sein, vermutet Doris Müller. „Laut dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen sollen Ende März 30 bis 50 Prozent weniger Fahrzeuge unterwegs gewesen sein“, so die Sprecherin.
Die Forderung der BI, das gebotene Tempolimit zu überwachen, beziehungsweise den ausgewiesenen Streckenabschnitt so zu markieren und auszuweiten, dass für die Benutzer die Einhaltung überhaupt möglich sei, wäre gegenwärtig vorrangig. „Aus unserer Sicht haben sich die Fahrzeugführer in dem Zeitraum nicht an das Tempolimit gehalten. Der Appell des ADAC, freie Straßen nicht zur Raserei zu nutzen, blieb von den Benutzern der A44 ungehört.“
Die laut Gesetz verbindliche bundesweite Verkehrszählung, die alle fünf Jahre vorzunehmen sind und in diesem Jahr fällig sei, solle die Berechnungen aktualisieren und damit straßenbauliche Maßnahmen auch bezüglich des Lärmschutzes neu definieren. Die Frage, die die BI umtreibt: Welche Schlussfolgerungen für die Durchführung der diesjährigen Datenerhebung zieht das Bundesverkehrsministerium aus der gegebenen Lage?
Ein Bericht der HNA vom 29.04.2020